Artenschutzgutachten Köln Venloerstraße

vor Abbrucharbeiten und Baumfällungen einer Häuserzeile von Wohngebäuden

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Astlöcher bieten Nistpotenzial für Höhlenbrüter, wie z. B. Blau- und Kohlmeise

Vorhabensträger: GAG Immobilien AG, Köln

Projektbeschreibung:

Der Abriss von Bestandsgebäuden und Baumfällungen sind grundsätzlich dazu geeignet, Verstöße gegen die Bestimmungen des besonderen Artenschutzes nach § 44 BNatSchG auszulösen.

Wesentliche Grundlage ist die Definition der „planungsrelevanten Arten“ durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), die im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung einzeln zu betrachten sind. Hierbei handelt es sich um eine fachlich begründete Auswahl der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten. Eine aktuelle Liste wird vom LANUV im Fachinformationssystem „Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht. Sie führt insgesamt 24 planungsrelevante Tierarten auf, Gruppen von Fledermäusen, Schmetterlinge und Vögel, die Lebensstätten in den Biotoptypen Gärten, Kleingehölz und Gebäude haben können.

Im Rahmen der Vorprüfung (ASP Stufe I) wurde zunächst das Spektrum potentiell vorkommender Arten und das Lebensraumpotential der Gebäude und Bäume untersucht.

Bei der Gebäudekontrolle wurden die Gebäude vom Keller bis zum Dachgeschoss auf mögliche Fledermausquartiere abgesucht. Da die Wohnungen teilweise noch bewohnt waren, mussten sich die Kontrollen auf zugängliche Kellerräume und leerstehende Wohnräume beschränken. Die Außenseiten der Gebäude wurden ebenfalls auf mögliche Quartiere, insbesondere Risse und Spalten, offene Fugen und Verkleidungen, untersucht. Dabei wurde auch auf Hinweise auf Vogelbruten geachtet. Z. B. der in Naturraum Niederrheinische Bucht gefährdete Haussperling ist immer wieder an Abrissgebäuden anzutreffen, Vorkommen im Untersuchungsbereich konnten jedoch ausgeschlossen werden.

Wohngebäude mit Baumbestand

Im Dachbereich, an den Balkonen und hinter der Verkleidung einer Regenrinne waren potentielle Sommerquartiere für Fledermäuse vorhanden. Auch bei zwei Bäumen wurden als Quartiere geeignete Strukturen vorgefunden. Winterquartiere konnten dagegen ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der vertieften Untersuchung („Art-für-Art-Betrachtung“, Stufe II der ASP) wurden Erfassungen von Fledermäusen mit so genannten „Bat-Detektoren“ durchgeführt. Hierbei handelt es sich um elektronische Geräte, die Ultraschall-Laute von Fledermäusen für den Menschen hörbar machen. Es zeigte sich, dass die Zwergfledermaus im Bereich der Abrissgebäude vorkam.

Zur Vermeidung von Verstößen gegen die Bestimmungen des speziellen Artenschutzes mussten Maßnahmen vorgesehen werden. Die Durchführung von Baumfällen wurde auf den Zeitraum außerhalb der Vogelbrut beschränkt. Als Ersatz für Fledermausquartiere, die mit dem Abbruch verloren gehen, wurde das Anbringen von Fledermauskästen an den neuen Gebäuden vorgesehen. Unmittelbar vor Beginn der Abbrucharbeiten sind die Gebäude nochmals zu kontrollieren.

Durchführungszeitraum: 
Juni 2017

Leistungen Büro L.PLAN:
Artenschutzgutachten für einen Gebäudeabriss und Baumfällungen.

Erstellung des Artenschutzgutachtens nach Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Stufe I und II ASP.