Artenschutzgutachten Abbruch Einfamilienhaus
vor Abriss eines Wohnhauses aus den 60er Jahren
Vorhabensträger:
Peters Bauträger GmbH
Projektbeschreibung:
Ein Einfamilienhaus aus den 60er Jahren sollte samt Nebengebäuden abgerissen werden, um das Grundstück für eine Neubebauung frei zu machen. Der z.T. alte Baumbestand von Kiefern, Tanne, Lebensbaum u.a. konnte nicht erhalten werden.
In dem leerstehenden Haus mussten nicht nur Spalten der Fasssadenbekleidung, Rolladenkästen und Dach sondern auch Keller, Dachboden und das gesamte Innere des Wohnhauses nach möglicher Besiedlung durch artenschutzrechtlich geschützte Tierarten untersucht werden, insbesondere Fledermausarten und verschiedene Vögel.
Das Ensemble stellt grundsätzlich ein Habitat für planungsrelevante Arten dar und das Vorhaben führt zum Verlust von potentiellen Lebensstätten dieser Arten (Spaltenquartiere, Tagesverstecke, Wochenstuben für Fledermäuse oder Nistplätze für Vögel). Das Umfeld des Baugrundstückes weist aber zahlreiche Gebäude und Gärten mit ähnlicher Habitatstruktur auf. Daher ist in diesem Fall davon auszugehen, dass die ökologische Funktion der Lebensstätten im räumlichen Zusammenhang gewahrt bleibt.
Vermeidungsmaßnahmen müssen dennoch getroffen werden. Die Baumfällungen sollten außerhalb der Brutzeiträume durchgeführt werden und unmittelbar vor Beginn der Abrissarbeiten muss eine nochmalige Kontrollbegehungen des Gebäudes durchgeführt werden. Das erfordert eine enge terminliche Abstimmung zwischen Bauunternehmung und ökologischer Baubegleitung.
Bearbeitungszeitraum:
Juni- Juli 2016
Leistungen Büro L.PLAN:
Artenschutzgutachten und ökologische Baubegleitung während der Abrissarbeiten und Baumfällungen