Umweltvorsorge und Eingriffsregelung
Das Büro L.PLAN unterstützt den Vorhabens- bzw. Planungsträger im Planungs- und Genehmigungsprozess sowie bei der Bauausführung mit den folgenden Leistungsangeboten. Wir legen Wert auf eine umfassende fachliche Begleitung im gesamten Planungs-, Genehmigungs- und Ausführungsprozess und unterstützen Sie auch bei Einwendungen.
- Umweltberichte und Umweltverträglichkeitsstudien (UVS)
- FFH-Verträglichkeitsstudien
- landschaftspflergerische Begleitplanung (LBP)
- spezielle Artenschutzprüfung (sAP)
- Beweissicherung bei Umweltschadensfällen
Umweltbericht und Umweltverträglichkeitsstudien
Die Auswirkungen von Vorhaben und Plänen sind auf Grundlage verschiedener Rechtsgrundlagen im Genehmigungsprozess einer Umweltprüfung zu unterziehen. Sie hat zum Ziel, eine sachgerechte Bestandserfassung der betroffenen Umweltmedien und eine qualifizierte Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen, um sie frühzeitig berücksichtigen zu können und die Öffentlichkeit an der Prüfung zu beteiligen.
Die Umweltprüfung nach Baugesetzbuch ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen und wesentlichen Änderungen bestehender Pläne für den jeweiligen Maßstab und in angemessener Prüftiefe vorzunehmen.
Die strategische Umweltprüfung (SUP) ist ein Element behördlicher Verfahren zur Aufstellung oder Änderung von bestimmten Plänen oder Programmen, um auch hier ein hohes Naturschutzniveau zu erlangen.
Die Ergebnisse der o.g. Umweltprüfungen werden in einem Umweltbericht dokumentiert.
Bei konkreten Bauvorhaben ist in vielen Fällen eine Umweltverträglichkeits-prüfung erforderlich. Sind die gesetzlichen Anforderungen an ein Vorhaben oder die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung unklar, werden sie in einer allgemeinen oder standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles, dem so genannten „UVP-Screening“ geklärt.
Der Vorhabensträger hat die dazu notwendigen Unterlagen in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) oder –Umweltverträglichkeitsuntersuchung (UVU) beizubringen.
Das Büro L.PLAN unterstützt den Vorhabens- bzw. Planungsträger in allen Phasen der Umweltprüfung, wie "Screening", "Scoping", Ermittlung und Darstellung der fachlichen Grundlagen in notwendiger Detailtiefe und der Erstellung des Umweltberichtes bzw. der Umweltverträglichkeitsstudie.
FFH-Verträglichkeitsstudien
Vorhaben, die zu Beeinträchtigungen eines Schutzgebietes des Netzes NATURA 2000 führen können, sind nach bundes- und landesrechtlichen Vorgaben einer FFH-Verträglichkeitsprüfung durch die genehmigende Behörde zu unterziehen.
Das Büro L.PLAN erstellt FFH-Verträglichkeitsstudien bzw. –Verträglichkeitsuntersuchungen als Grundlage für die behördliche Prüfung.
Landschaftspflegerische Begleitplanung (LBP)
Ein Bauvorhaben bedeutet in der Regel Eingriffe in Natur und Landschaft. Der Vorhabensträger ist nach den landschaftsrechtlichen Bestimmungen verpflichtet Ausgleichsmaßnahmen vorzusehen. Dem Genehmigungsantrag muss daher ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP oder LPB) beigefügt werden, der die Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes feststellt und bewertet und die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen darstellt.
Bei der Erarbeitung individueller Lösungskonzepte legen wir besonderen Wert darauf, die ökologische Funktionalität der Maßnahmen mit den technischen Erfordernissen des Bauvorhabens in Einklang zu bringen, ohne hierbei finanzielle Aspekte zu vernachlässigen. Eine kontinuierliche, enge Zusammenarbeit mit technischen Planern und frühzeitige Abstimmung mit Fachbehörden sowie eine möglichst weitgehende Integration der Maßnahmen in landwirtschaftliche Betriebsabläufe sind wichtige Merkmale unserer Arbeit.
Unser Leistungsangebot endet nicht beim Abschluss des Genehmigungsverfahrens, sondern wir übernehmen auch Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung der landschaftspflegerischen Maßnahmen.
Spezielle Artenschutzprüfung (sAP)
Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes haben Artenschutzbelange ein großes Gewicht bei allen Planungs- und Zulassungsverfahren. Die artenschutzrechtlichen Vorgaben gelten unmittelbar, auch außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete.
Das Büro L.PLAN erstellt alle auf Grund dieser Vorgaben erforderlichen Unterlagen, wie artenschutzrechtliche Vorprüfung, Erfassung der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten und Erstellung von Artenschutzgutachten.
Beweissicherung bei Umweltschadensfällen
Auf Grundlage des Umweltschadensgesetzes können natürliche Personen und Unternehmen im Falle von Schädigungen von Arten und Lebensräumen, Gewässern und Boden zu weit reichenden Vermeidungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen verpflichtet werden.
Das Büro L.PLAN unterstützt Sie durch die Feststellung des Ist-Zustandes und die Erarbeitung von Maßnahmenkonzepten dabei, Umweltschäden und damit möglicherweise kostenintensive Haftungsansprüche zu vermeiden.
Sind bereits Schäden eingetreten, ermittelt das Büro L.PLAN Art und Umfang von Beeinträchtigungen, um die tatsächlichen Erfordernisse von Wiederherstellungsmaßnahmen festzustellen.