Ökologische Baubegleitung
Eine fachlich qualifizierte ökologische Baubegleitung wird zunehmend in Planfeststellungen bzw. Plangenehmigungen festgeschrieben.
Änderungen im Ablauf der Baumaßnahme sind oft nicht zu vermeiden. Häufig sind zusätzliche Flächen, z. B. für Materiallagerung, erforderlich. Damit es nicht zu kostenintensiven Unterbrechungen der Bautätigkeit kommt, müssen rasch Änderungsanträge bei der Genehmigungsbehörde gestellt werden, in denen auch die landschaftsrechtlichen Belange zu berücksichtigen sind.
Die Vorgaben des besonderen Artenschutzrecht bedingen spezielle baubegleitende Arbeiten, wenn planungsrelevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein können. Beispielsweise sind Bäume vor Fällung nochmals auf Fledermäuse zu untersuchen oder das Baufeld muss vor Baubeginn auf Gelege von Wiesenvögeln kontrolliert werden.
Die erfolgreiche Integration der ökologischen Erfordernisse in die komplexen Abläufe von Großbaustellen setzt ein hohes Maß an technischem Verständnis voraus, um mögliche Konflikte frühzeitig zu erkennen und zusammen mit den Bauausführenden praktikable Lösungen zu erarbeiten. Wir verfügen über langjährige Erfahrungen in der Begleitung großer und kleiner Baumaßnahmen.