Gewässerplanung
Für die positive Entwicklung der Gewässerqualität sind die Verbesserung der Gewässerstruktur und die Vermeidung punktueller oder diffuser Einträge entscheidende Voraussetzungen. Renaturierungsmaßnahmen und eine bedarfsorientierte und zielgerichtete Unterhaltungsplanung sind geeignete Mittel, um die Vorgaben der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu erreichen.
Planungen zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie erfordert an die jeweiligen Gewässer angepasste und zielgerichtete Maßnahmen. Als Grundlage der Umsetzung in NRW wurden 2012 Umsetzungsfahrpläne für die erforderlichen Maßnahmen erstellt.
Die in den Umsetzungsfahrplänen konzipierten Maßnahmen erfordern i.d.R. wasserrechtliche Genehmigungsverfahren. Das Büro L.PLAN erstellt Genehmigungs- und Ausführungspläne und führt die örtliche Bauüberwachung aus.
Gewässersanierung und Renaturierung
Bei der Entwicklung individueller Gewässer-Sanierungskonzepte sind fundierte Kenntnisse der landschaftsökologischen und limnologischen Grundlagen und der Nutzungsansprüche unerlässlich.
Wir erarbeiten fundierte Grundlagen als Planungsbasis und entwickeln ein realistisches Zielkonzept.
Unterhaltungsplanung
Im dicht besiedelten Raum unterliegen Fließgewässer hohen wasserwirtschaftlichen Anforderungen. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Vorfluterfunktion sind daher meist unabdingbar. Unterhaltungspläne können dazu beitragen, ökonomische Erfordernisse mit ökologischen Belangen des Gewässerschutzes zu vereinbaren.
Das Büro L.PLAN erstellt Unterhaltungspläne, welche die gewässerspezifischen Ziele der WRRL beachten, aber auch berücksichtigen, den Unterhaltungsaufwand für den Pflichtigen möglichst gering zu halten und die wasserwirtschaftliche Funktion nicht zu beeinträchtigen.